Direkt zum Inhalt

Erfolgreich Studieren im Verbund mit Unternehmen

Das Kooperative Studium bringt mehrere Parteien an einen Tisch und sorgt für ihre gemeinsamen Interessen. Es ist ein Angebot der TUBAF, um stetig wachsenden Kosten während des Studiums auf der einen Seite und dem Mangel an gut ausgebildetem Nachwuchs in zahlreichen sächsischen Unternehmen auf der anderen Seite zu begegnen. Angehende Studierende brauchen eine zusätzliche Absicherung ihres Lebensunterhalts und bereits während des Studiums eine Perspektive auf den Einstieg bei aussichtsreichen und zukunftsfähigen Unternehmen. Unternehmen möchten potenzielle Absolventinnen und Absolventen aus dem Fächerspektrum der TUBAF frühzeitig begeistern und ihnen Einblicke in die Praxis gewähren. Die TUBAF vermittelt die Anliegen mit dem Kooperativen Studium auf einer soliden, aber flexibel gestaltbaren vertraglichen Basis. 

Bild
3 Personen, die sich gegenseitig zum Erfolg verhelfen

Vorteile für Studierende

  • Praxisorientierte Ausbildung durch die Integration von Themen und Lehrenden aus Unternehmen (Lehrauftrag)
  • Realisierung Gemeinsamer Forschungsvorhaben
  • Attraktive Studiengänge durch Praktika und praxisorientierte Problemstellungen
  • Finanzielle und ideelle Förderung bis zum Studienabschluss

Vorteile für Unternehmen

  • Frühzeitige Arbeitskräftebindung
  • Reduzierung der Einarbeitungszeit bei späterer Einstellung
  • Förderung langfristiger Mitarbeiterbindung
  • Erprobung/ Einbeziehung von Anforderungen und Wissen aus Unternehmenspraxis und Gesellschaft in das Studium angehender Spitzenkräfte

Studiengang finden

Grundsätze der Abkommen

Die Abkommen zwischen  Studierenden und den Partnerunternehmen ändern grundsätzlich nichts am Aufbau und Ablauf des Studiums, können es aber durch weitere Praxiserfahrungen und Förderungsmöglichkeiten ergänzen. Im Vergleich zu bekannten Formen des Dualen Studiums, zeichnen sich die Abkommen des Kooperativen Studiums durch eine hohe Flexibilität für beide Seiten aus. Unternehmen und Studierende handeln ihr Abkommen individuell aus und nuten die folgenden Grundsätze als Orientierung:

  1. Universität und kooperierende Unternehmen behalten die volle Hoheit über ihre eigentlichen Ziele und Zwecke
  2. Kooperierende Unternehmen wählen aus, mit welchen Studierenden Vereinbarungen geschlossen werden, Studierende können sich frei zu einer kooperativen Studienform entscheiden.
  3. Regelungen hinsichtlich Finanzierung und ggf. Beschäftigung der Studierenden während des Studiums sollen Teil der Vereinbarung sein, sodass eine stipendienähnliche regelmäßige Zahlung für Studierende beschlossen wird.
  4. Die Universität unterstützt Unternehmen und Studierende durch die Vermittlung von Abschlussarbeiten, die in Auseinandersetzung mit Problemstellungen aus der Praxis entstehen.
  5. Unternehmen beraten die Universität bei der Aufnahme von Studieninhalten in bestehende Studiengänge, um theoretische Grundlagen an realistische Praxisfelder rückzubinden.