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Die TU Bergakademie Freiberg stellt zur Förderung von Projekten zur Gleichstellung und für Chancengleichheit auf Antrag finanzielle Mittel bereit. Die Förderung umfasst allgemeine Gleichstellungsmaßnahmen, Promotionsabschlussförderung sowie eine gezielte Post Doc-Förderung (Mary-Hegeler-Stipendium).

Für alle drei Förder-Linien ist die Frist zur Einreichung von Anträgen jeweils der 28. Februar und der 31. August. In begründeten Bedarfsfällen können jedoch auch außerhalb dieser Frist Anträge eingereicht werden.

Allgemeine Gleichstellungsförderung

Gefördert werden z.B.:

  • Maßnahmen zur Förderung der Familienfreundlichkeit
  • Projekte zur gezielten Karriereförderung junger Wissenschaftlerinnen (Erfolgsteam o.ä.)
  • Veranstaltungen, Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen (Wissenschaftliche Tagungen werden aus diesem Fonds nicht gefördert!)
  • Maßnahmen zur Gewinnung von Abiturientinnen für MINT-Fächer

Anträge sind an das Rektorat - Büro des Rektors - zu senden.

Stipendium zur Förderung des Abschlusses von Promotionen

Das Stipendium dient zur Schließung einer Finanzierungslücke beim Abschluss einer Promotion für max. 6 Monate. Frauen und familiär sehr stark eingespannten Vätern (z.B. durch Erziehungsurlaub oder Betreuung des Kindes während längerer Krankheit) sowie Promovierenden in schwierigen Lebenssituationen soll dadurch ermöglicht werden, eine durch die Doppelbelastung Familie-Beruf oder nicht selbst verschuldete Gründe verzögerte Doktorarbeit zügig und erfolgreich zu beenden.

Eine Kostenbeteiligung durch die Fakultät oder das Institut der Promovierenden ist nicht erforderlich.

Zu beachten ist, dass vor Antragstellung eine Beratungspflicht bei den Gleichstellungsbeauftragten der Fakultät bzw. bei den Beauftragten der Rektoratskommission Diversity, Gleichstellung und Inklusion besteht. Gegenstand der Beratung ist es, den aktuellen Stand der Promotion vorzustellen, einschließlich der Vorlage bereits geschriebener Kapitel, Veröffentlichungen und des ggf. bewilligten oder zumindest vorbereiteten Antrages auf Ersatz des Rigorosums, um so die Erfolgschancen des Promotionsabschlusses innerhalb von sechs Monaten zu bewerten und konkrete Schritte zur Fertigstellung der Promotion zu diskutieren und einzuleiten.

Mary-Hegeler-Stipendium

Die TU Bergakademie Freiberg hat die Vergabe eines Habilitationsstipendiums mit dem Namen Mary-Hegeler-Stipendium beschlossen. Mary Hegeler war die erste eingeschriebene Studentin an der Bergakademie Freiberg. Beantragt werden können Stipendien für jeweils max. 12 Monate entweder zu Beantragung eines Projektes, das zu einer Universitätslaufbahn (Habilitation) befähigt oder zur Unterstützung beim Abschluss einer Habilitation. Die Stipendienhöhe beträgt monatlich 2.300 EUR plus eventuelle Zuschläge.

Die Ordnung für das Mary-Hegeler-Stipendium wurde am 24.07.2012 vom Senat bestätigt. Mit der Änderungssatzung vom 30.10.2013 ist die Erhöhung der Stipendiensätze beschlossen worden. Die erfolgte zweite Änderungssatzung vom 17.06.2014 betrifft die Vereinfachung der Auszahlung von Sach- und Fahrtkostenpauschalen.