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Der Aufenthaltstitel (oder Aufenthaltserlaubnis) ist die Erlaubnis für einen längeren Aufenthalt in Deutschland. Alle Nicht-EU-Bürger benötigen ihn ab einer Aufenthaltsdauer von mehr als drei Monaten.

EU-Bürger und Staatsbürger aus Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz dürfen ohne Aufenthaltstitel zeitlich unbefristet in Deutschland leben.

Der Aufenthaltstitel ist eine Plastikkarte in der Größe einer Bankkarten mit integriertem RFID-Chip.
Der Aufenthaltstitel heißt auch elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder umgangssprachlich Aufenthaltserlaubnis.
Die zuständige Behörde heißt Stabsstelle Ausländer- und Asylangelegenheiten des Landratsamtes Mittelsachsen und wird umgangssprachlich Ausländerbehörde genannt.

Antragstellung

Sie können den Antrag zur Erteilung eines elektronischen Aufenthaltstitels online stellen:

https://www.landkreis-mittelsachsen.de

  • Wählen Sie „Aufenthaltstitel für die Ausbildung“ (erste Kachel oben links) aus und klicken Sie auf „Jetzt starten“
  • Es besteht die Möglichkeit, sich über ein Nutzerkonto mit elektronischem Postfach authentifizieren zu können (bspw. mittels E-Mailadresse und selbstvergebenem Passwort). Die Daten aus dem Nutzerkonto werden automatisch in den Antrag überführt und erleichtern so die Antragstellung. Klicken Sie dazu auf „Anmelden“ (Textlink oben rechts und danach auf „Konto erstellen“)
  • Füllen Sie den Antrag vollständig aus

Die Antragstellung ist vorerst nur in deutscher Sprache möglich. Weitere Sprachen werden demnächst zur Verfügung stehen.

Mit der Onlineantragsstellung können die antragsrelevanten Daten der Behörde frühzeitig und bequem übermittelt und so der anschließende Vor-Ort-Termin entsprechend vorbereitet werden.

Terminvereinbarung bei der Ausländerbehörde

Für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis ist ein Vor-Ort-Termin in Brand-Erbisdorf, Dr.-W.-Külz-Straße 16, erforderlich.

Die Ausländerbehörde

Stabsstelle Ausländer- und Asylangelegenheiten des Landratsamtes Mittelsachsen
Dr.-W.-Külz-Straße 16
09618 Brand-Erbisdorf

Telefon: +49 3731 799-3600

E-Mail: auslaenderbehoerde [at] landkreis-mittelsachsen [dot] de (auslaenderbehoerde[at]landkreis-mittelsachsen[dot]de) 

Sprechzeiten: nur nach Vereinbarung

Anfahrt: vom Busbahnhof mit der Buslinie F bis Haltestelle „Brand Erbisdorf – Dr.-W.-Külz-Straße“

Karte in neuem Browser-Tab öffnen

Webseite der Ausländerbehörde

Benötigte Antragsunterlagen

In der Ausländerbehörde müssen Sie folgende Dokumente für die Beantragung des Aufenthaltstitels vorlegen:

  1. das vollständig am Computer ausgefüllte Antragsformular (Formulare / Online-Dienste > Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels)
  2. Reisepass
  3. Meldebescheinigung (siehe Meldebescheinigung)
  4. Mietvertrag
  5. Nachweis über Krankenversicherung
  6. Nachweis über die Finanzierung Ihres Aufenthaltes (weitere Informationen: Studieren in Deutschland – Finanzierungsnachweis)
  7. Immatrikulationsbescheinigung der TU Bergakademie Freiberg; sie erhalten diese Bescheinigung nach der Immatrikulation im Zulassungsbüro zusammen mit Ihrem Studierendenausweis; später können Sie die Immatrikulationsbescheinigung über das Online-Selbstbedienungsportal herunterladen
  8. Biometrisches Passfoto (weitere Informationen: https://www.biometrisches-passbild.net) – Hinweis: In der Ausländerbehörde befindet sich ein Fotoautomat.

Hinweis: Von den Dokumenten 2 bis 6 müssen Sie einfache Fotokopien anfertigen und zum Termin mitbringen. Die Ausländerbehörde erwartet dies vom Antragsteller.

Gebühr/Kosten

  • Die Bearbeitungsgebühr für die erstmalige Beantragung eines Aufenthaltstitels mit einer Dauer von bis zu einem Jahr ist 100 Euro.
  • Ausnahmen gelten für DAAD-Stipendiaten

Stand: November 2022, Quelle: landkreis-mittelsachsen.de

Wie lange dauert es, bis der Aufenthaltstitel abgeholte werden kann?

Die Bearbeitungszeit beträgt vier bis sechs Wochen (Quelle: landkreis-mittelsachsen.de)

Der Aufenthaltstitel ist eine Plastikkarte mit RFID-Chip. Die Bundesdruckerei informiert den Antragsteller per Post (nicht per E-Mail), sobald die Karte hergestellt wurde und an die Ausländerbehörde geschickt wurde. Für die Abholung benötigen Sie einen weiteren Termin.

Die Wohnadresse auf dem Aufenthaltstitel ändern

Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen (auch innerhalb Freibergs), müssen Sie Ihre neue Wohnadresse im Einwohnermeldeamt angeben (siehe Meldebescheinigung) und den Wohnungswechsel bei der zuständigen Ausländerbehörde melden.

Mit der aktualisierten Meldebescheinigung müssen Sie die Ausländerbehörde aufsuchen. Dafür müssen Sie einen Termin über die Buchungswebseite vereinbaren. Bitte zuerst „Ausländerbehörde“, dann "allgemeines Ausländerrecht", dann „Adressänderung“ auswählen.

Deutschland für mehr als 6 Monate verlassen und zurückkehren

Viele internationale Studierende nutzen während ihres Studiums in Freiberg die Möglichkeit, ein Semester an einer Partneruniversität der TU Bergakademie Freiberg zu studieren (Auslandssemester).

Achtung: Wenn Sie Deutschland für mehr als 6 Monaten (zusammenhängend) verlassen, verliert Ihr Aufenthaltstitel seine Gültigkeit. Es sei denn, Sie beantragen eine Verlängerung dieser Frist bei der Ausländerbehörde.

  • Wenn möglich, beantragen Sie die Verlängerung noch bevor Sie Freiberg verlassen.
  • Sollte sich Ihre Rückkehr nach Freiberg verschieben, sodass Ihr Auslandsaufenthalt ungeplant länger als 6 Monate dauert, informieren Sie die Ausländerbehörde darüber. Sie werden Belege für die Verzögerung der Rückreise vorlegen müssen.